Mietvertrag Ferienwohnung
Manzara Istanbul bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Aufenthalt im Herzen der Stadt in authentischen und intakten Wohn-häusern zu verbringen, die teilweise über 100 Jahre alt sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass die baulichen Gegebenheiten (z.B. Zustand der Treppenhäuser, Brüstungen von Balkonen und Fenstern, Verglasungen etc.) nicht den west-europäischen DIN-Standards und Sicherheitsvorschriften entsprechen. Ganz wichtig ist es, dass Sie Ihre Kinder im Auge behalten! Wir haben bei der Renovierung unserer Wohnungen darauf geachtet, Ihnen den maximalen Komfort zu bieten, können Ihnen aber die permanente Verfügbarkeit von Strom oder Wasser nicht garantieren, da es durch die Versorgungswerke für kurze Zeit zu Ausfällen kommen kann. Sollte einmal etwas defekt sein, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir die Reparaturarbeiten schnellstmöglich beginnen und abschließen können. Noch eines: Achten Sie bitte in Istanbul bei jedem Schritt, wo Sie hintreten – Stolpergefahr!
Der Vermieter: Manzara Istanbul (im Folgenden als Manzara bezeichnet) vertreten durch Erdoğan Altındiş, Serdar-ı Ekrem Sokak 14, Kuledibi-Beyoğlu-Istanbul, Türkei und der Mieter: namentlich genannt in beiliegender Anmeldung schließen folgenden Mietvertrag:
1. Mieträume/Mietdauer
1.1. Es wird die Ferienwohnung gemäß Anmeldung mit komplett möblierten Räumen und Ausstattung laut Beschreibung (z.B. Website Manzara) vermietet.
1.2. Dem Mieter werden vom Vermieter für die Mietzeit Haus- und Wohnungsschlüssel (max. 2 Sets) ausgehändigt.
1.3. Die Dauer (Beginn/Ende) des Mietverhältnis ist der Anmeldung zu entnehmen.
2. Abschluss des Mietvertrags
2.1. Mit der Anmeldung bietet Manzara den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder eMail, erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Manzara zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Manzara dem Mieter die Bestätigung, nebst diesem Mietvertrag, aushändigen.
2.3. Weicht der Inhalt der Bestätigung/Mietvertrag vom Inhalt der Anmeldung des Mieters ab, was vom Mieter zu prüfen ist, so ist Manzara für die Dauer von 10 Tagen an das neue Angebot gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Manzara die Annahme erklärt, welche keiner bestimmten Form bedarf, also schriftlich (per Fax oder eMail) oder fernmündlich erfolgen kann.
3. Zahlung der Miete und Nebenkosten
3.1. Die Höhe der Miete ist der Anmeldung zu entnehmen.
3.2. Der Mietpreis ist in Euro angegeben und versteht sich inklusive Strom, Wasser, Gas, Heizung- und Klimaanlage. Während der Mietdauer werden dem Mieter Handtücher und Bettwäsche unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Für weitere Serviceleistungen und Vorortbetreuung steht das Personal der Rezeption zur Verfügung.
3.3. Manzara behält sich vor, mit Erhalt der Bestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises zu verlangen. Die Anzahlung ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der Bestätigung in bar oder durch Überweisung fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
3.4. Die Restzahlung wird bei Ankunft bzw. Übergabe der Wohnung fällig.
3.5. Wird die Anzahlung vom Mieter nicht fristgerecht geleistet, ist Manzara berechtigt, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Der Mieter hat keinen Anspruch auf dessen Bereitstellung.
4. Kaution
4.1. Manzara behält sich vor, vor Betreten der Wohnung vom Gast eine Kaution zu verlangen, um etwaige Schäden oder sonstige Mängel der Wohnung abzusichern. Die Höhe der Kaution kann, nach Wahl des Vermieters, zwischen 50 – 250 Euro betragen.
4.2. Diese Kaution wird zum Vertragsende nach Überprüfung der Wohnung zurückerstattet.
4.3. Sollte der Mieter vor dem festgelegten Termin abreisen, wird die Kaution bis zur genannten Überprüfung einbehalten und bei positiver Kontrolle per Banküberweisung, auf ein vom Mieter zu benennendes Bankkonto zurückerstattet.
5. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen von Manzara, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Anmeldung, verbindlich. Manzara behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Mieter vor der Anmeldung selbstverständlich informiert wird.
6. Rücktritt durch den Mieter, Umbuchungen
6.1. Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn von der Reservierung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Manzara. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück so kann Manzara angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und/oder Aufwendungen verlangen. Dies gilt ausdrücklich auch für einen Rücktritt vor Erhalt der Bestätigung. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Mietsache zu berücksichtigen. Manzara kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauschalieren. Nachstehende Pauschalen können nicht verlangt werden, wenn der Mieter nachweist, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ohne diesen Nachweis fallen folgende Stornokosten an:
bis 30. Tag: 15 % des Mietpreises,
bis 22. Tag: 30 % des Mietpreises,
bis 15. Tag: 40 % des Mietpreises,
bis 7. Tag: 50 % des Mietpreises,
ab 6. Tag bis vorletzten Tag: 60 % des Mietpreises,
ein Tag vor Mietbeginn, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Mietbeginn: 80% des Mietpreises. Manzara hat das Recht, anstelle vorstehender Pauschalen, auch die tatsächlichen entstandenen Mehrkosten zu verlangen.
6.2. Werden auf Wunsch des Mieters nach Eingang der Bestätigung für einen Termin Änderungen der vereinbarten Mietkonditionen vorgenommen, so ist Manzara berechtigt, bis 15 Tage vor Mietbeginn, ein Umbuchungsentgelt von 60 Euro vom Mieter zu erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach dem 15. Tag vor Mietbeginn getätigt werden, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 6.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6.3. Bis zum Mietbeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Manzara kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Mieter-fordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Mieter und dieser Manzara als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten etwa entstehenden Mehrkosten.
6.4. Beendet der Mieter den Mietvertrag vorzeitig hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Mietpreises.
7. Rücktritt durch den Vermieter, Umbuchungen
Manzara kann aus wichtigem Grund vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Überlassung des Mietobjekts den Vertrag kündigen:
7.1. z.B. wenn der Mieter die Durchführung des Vertrags ungeachtet einer Abmahnung durch Manzara nachhaltig stört oder trotz Abmahnung gegen die Vertragspflichten verstösst, sodass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt Manzara, aus wichtigem Grund, so behält sie den Anspruch auf den Mietpreis. Ersparte Aufwendungen sowie Vorteile, die sich aus einer anderen Verwendung des Mietobjekts und nicht in Anspruch genommener Leistungen ergeben, werden zurückerstattet.
7.2. Bei mehrfachem Verstoß gegen die Hausordnung Ziffer 13. kann der Vermieter den Mietvertrag einseitig kündigen und der Mieter hat die Wohnung sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht nicht.
8. Haftung des Mieters
Der Mieter und seine Begleitpersonen haften im vollen Umfang für die verursachten Schäden am Inventar, der Wohnung und verursachte Personenschäden. Eltern haften für ihre Kinder. Eventuelle Schäden müssen sofort dem Vermieter mitgeteilt werden und können in der Regel über die private Haftpflichtversicherung reguliert werden. Kleine Schäden können natürlich sofort gemäß dem Wert ersetzt werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden am Eigentum des Mieters.
9. Haftung des Vermieters
Manzara haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
9.1. die Richtigkeit der Beschreibungen der Vertragsleistung, sofern Manzara nicht gemäß Ziffer 5.1. vor Vertragsschluss die Änderung der Angaben erklärt hat.
9.2. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit, sh. hierzu auch Vorbemerkungen.
10. Gewährleistung des Vermieters
10.1. Wird die Vermieterleistung nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Manzara kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Manzara ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
10.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Vermieterleistung kann der Mieter eine entsprechende Minderung des Mietpreises verlangen. Der Preis ist dem Verhältnis des Mangels anzupassen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Mieter schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3. Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder bei höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Mängel an der Wohnung sind sofort dem Vermieter mitzuteilen. Der Mieter gewährt dem Vermieter eine Frist von 36 Stunden zur Beseitigung der Mängel. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und können nicht angerechnet werden.
10.4. Wird die Nutzung der Wohnung in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Manzara innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Mieter die Anmietung infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Manzara verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Er schuldet den auf in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Mietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
10.5. Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Mietlistung beruht auf einem Umstand, den Manzara nicht zu vertreten hat.
11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Istanbul, Türkei vereinbart.
12. Nutzung der Wohnungen/Untervermietung
12.1. Die Wohnungen werden am Ankunftstag zwischen 14:00 und 22:00 Uhr übergeben und müssen am Abreisetag bis 10:30 Uhr verlassen werden.
12.2. Um Ankunft und Übergabe zu erleichtern, bittet Manzara die Mieter, telefonisch, per Fax oder eMail die Ankunftszeit, das Transportmittel und die Flug- oder Zugnummer anzugeben. Die Begrüßung und Begleitung in die Wohnung ist bei Einhaltung der Ankunftszeiten im Preis inbegriffen, bei Ankunft nach 18:00 Uhr werden 20,- Euro Mehrpreis berechnet oder es wird vom Mieter ein obligatorischer Transfer vom Flughafen gebucht, damit dem Mieter die Wohnung gezeigt und der Schlüssel übergeben werden kann. Es gibt zwei Flughäfen in Istanbul, ATATÜRK auf der europäischen Seite, SABIHA GÖKCEN auf der asiatischen Seite. Wir holen die Mieter zu jeder Tag- und Nachtzeit ab und bringen in die Wohnung. Die Transferpreise sind der Übersicht auf der Website zu entnehmen.
12.3. Wichtig für Nachtflieger: Wohnungen, die ab 24.00 Uhr bezogen werden, müssen bereits ab dem Vortag angemietet werden. Sonst hat der Mieter keine Möglichkeit, die Wohnung zu beziehen.
12.4. Gepäckstücke können während der Öffnungszeiten in der Rezeption von Manzara kostenfrei zwischengelagert werden.
12.5. Weder darf die mitgeteilte und gesetzlich zugelassene Personenzahl überschritten werden, noch dürfen nicht angemeldete Personen die Wohnung betreten. Die Untermiete ist verboten.
13. Hausordnung
13.1. Die Hausordnung und die Regeln des friedlichen Zusammenlebens müssen eingehalten werden.
13.2. Die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittags-, Nacht- u. Sonntagsruhe sind einzuhalten. Auch in der Wohnung sollte aus Rücksicht auf die Hausbewohner von 13 bis 15 Uhr u. von 22 bis 8 Uhr absolute Ruhe eingehalten werden.
13.3. Der Abfall muss bis spätestens 8:30 Uhr vor den Haupteingang auf die Straße gelegt werden.
13.4. Sollten die Wohnungsschlüssel verloren gehen, wird der Betrag von 80 Euro, auch für den Schlosswechsel, in Rechnung gestellt.
14. Betreten der Wohnung durch den Vermieter
Unter Umständen kann es notwendig sein, dass der Vermieter die Wohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss, z.B. wenn Geräte ausfallen, bei Wasserschäden, oder z.B. auch wenn Balkon- und Terrassentüren offenstehen.
Gewinnspiele
1. Gewinnspielbedingungen für das HolidayCheck-Gewinnspiel
1.1 Die Art der Bewertung hat keinen Einfluss auf die Gewinnchancen.
1.2 Nur Bewertungen von Teilnehmern mit Aufenthalt bei Manzara Istanbul werden in das Gewinnspiel einbezogen.
1.3 Eine Barablöse des Gewinns ist nicht möglich.
1.4 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
1.5 Mit der Teilnahme stimmen Sie im Falle eines Gewinnes einer namentlichen Veröffentlichung auf unserer Website http://www.manzara-istanbul.com sowie auf unserer Facebook-Seite zu.
1.6 Der Gewinner bzw. die Gewinnerin wird schriftlich verständigt.
MANZARA ISTANBUL AGB
September 2011
Telefon: +90.212.252 4660
info@manzara-istanbul.com